Vertraulichkeit

 

Als vereidigter Übersetzer für die englische Sprache/Hamburg ist Peter Winslow nach § 5 Abs. 1 HmbDolmG unter anderem dazu verpflichtet, (1) die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen; (2) die ihm anvertrauten Urkunden und sonstigen Schriftstücke sorgsam aufzubewahren; (3) von ihrem Inhalt Unbefugten keine Kenntnisse zu geben; (4) Verschwiegenheit zu bewahren; und (5) Tatsachen, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit bekannt werden, weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen.

Für den Fall, dass bei einer von Ihnen angefragten bzw. beauftragten Dienstleistung die vorstehenden Pflichten gesetzlich nicht greifen, verpflichtet er sich vorsorglich zur Einhaltung dieser Pflichten auch bei der entsprechenden Dienstleistung.